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Pflegekinder & Pflegeeltern

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Fragen und Antworten

Was sind Pflegekinder?

Auf der Rutsche... © Franz Mairinger / PIXELIO
Auf der Rutsche... © Franz Mairinger / PIXELIO

Pflegekinder sind Kinder, die vorrübergehend oder dauerhaft nicht bei den Herkunftseltern leben, sondern in einer anderen Familie (Pflegefamilie) betreut werden.

Haben Pflegekinder Kontakt zu ihren leiblichen Eltern?

Die Aufnahme eines Pflegekindes bedeutet sowohl für die Familie als auch für das Pflegekind einschneidende Veränderungen und sollte deshalb wohl bedacht sein. Ein Kontakt zwischen der Pflegefamilie und der Herkunftsfamilie ist besonders für das Pflegekind von großer Bedeutung.

Wie wird man Pflegeeltern?

Bevor Sie sich als Pflegeperson bewerben, sollten Sie sich zunächst möglichst vielfältige Informationen sammeln.

Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- und Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach. Das örtliche Jugendamt lädt Interessierte zu Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminaren und individuellen Beratungen ein.

Hat sich nach dem Gespräch ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit ihren Unterlagen, die Ihnen genannt werden beim Jugendamt.

Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Termine mit Ihnen vereinbaren. In diesem Fall soll ihre Eignung als Pflegeperson beurteilt werden. Einzelne Gespräche finden auch bei Ihnen zu Hause statt, damit das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen bekommt.

In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Kindes. Befürwortet das Jugendamt ihre Eignung, werden Sie als Bewerber vorgemerkt.

Die Bewerbungsphase dauert bis zu einem halben Jahr.

Pflegeeltern und Pflegekinder müssen zueinander passen. Sie können gegebenenfalls erklären, dass sie sich ein gemeinsames Leben bzw. eine Zusammenarbeit nicht vorstellen können. Gemeinsam mit dem Jugendamt werden dann andere Lösungen gefunden.

Welche Voraussetzungen muss ich als Pflegeeltern erfüllen?

Sie können unabhängig von ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen.

Für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses müssen die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf Ihre gesamte Familie und insbesondere auf die eigenen Kinder bedacht werden.

Gibt es weitere Voraussetzungen?

  • gesundheitliche Eignung
  • angemessenes Alter
  • gesicherte finanzielle Verhältnisse
  • genügend Wohnraum
  • Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor allem für dessen Erziehung

Welche Unterlagen sind erforderlich?

  • erweitertes polizeiliches Führungszeugnis
  • ärztliches Attest
  • Bewerber-Fragebogen
  • Lebensbericht
  • Einkommensnachweise
  • Erklärung zur einheitlichen demokratischen Grundordnung

Gibt es finanzielle Unterstützung?

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Lebensunterhalt des Kindes sicherzustellen.

Das Jugendamt zahlt den Pflegeeltern deshalb Pflegegeld in Form eines monatlichen Pauschalbetrages sowie gegebenenfalls einmalige Beihilfen und Zuschüsse.

Das Pflegegeld enthält

  • Unterhaltsleistungen für das Pflegekind und
  • einen Betrag für die Kosten der Erziehung, als Aufwandsentschädigung für die Pflegeeltern
  • Neben dem monatlichem Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen – beispielweise für die Erstausstattung, wichtige Anlässe wie etwa die Taufe oder Einschulung sowie Urlaubs-und Ferienfahrten des Pflegekindes.

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