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ILEK

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Förderung der ländlichen Entwicklung | ILE-Richtlinie

Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept (ILEK) für den Landkreis Vorpommern-Greifswald

Was ist ein ILEK?

Ein ILEK ist eine Sektor übergreifende, gebietsbezogene Planung mit einer mittel- bis langfristigen Ausrichtung. Es erfüllt die Aufgabe einer Vorplanung im Sinne des § 1 Abs. 2 G des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes".

Die durch ein ILEK umfassten Maßnahmen werden in § 1 Abs. 1 GAKG benannt, ergänzt durch Art. 20 Abs. 3 der ELER-VO (EU) Nr. 1305/2013.

Hierzu gehören u.a.:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im ländlichen Raum (u.a. Dorfentwicklung, Einrichtungen für Freizeit und Kultur, Einrichtungen der Grundversorgung, kleintouristische Infrastruktur, nachhaltige Entwicklung von kleinstädtisch geprägten Gemeinden im ländlichen Raum)
  • ländliche Verkehrs- und Wegeinfrastruktur
  • Flurneuordnung/ Flurbereinigung

Welches Ziel verfolgt das ILEK?

Ziel ist es, die Potenziale des Landkreises Vorpommern-Greifswald dauerhaft zu sichern, um die Region als Arbeits- und Wohnort zu stärken sowie als attraktiven Erholungsraum für Einheimische und Gäste weiter zu entwickeln.

Dazu werden alle Themen beleuchtet, die für die Zukunft der Region wichtig sind: Landwirtschaft, Tourismus, Gewerbe, Verkehr, Umwelt/Natur, Soziales, Kultur etc.

Im Rahmen des ILEKs und der Umsetzung der Vorhaben soll zudem die gleichberechtigte Teilhabe an gesellschaftlichen Prozessen gefördert werden – von Anfang an und unabhängig von individuellen Fähigkeiten, ethnischer wie sozialer Herkunft, Geschlecht oder Alter.

Welche Bedeutung hat das ILEK hinsichtlich Fördermöglichkeiten von Projekten?

Das ILEK bildet als strategisches Konzept zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Landkreis die Grundlage für die Projektauswahl der Förderung von unterschiedlichen Vorhaben zur Entwicklung der ländlichen Gebiete und deren Basisdienstleistungen im gesamten Landkreis Vorpommern Greifswald (mit Ausnahme der Universitäts- und Hansestadt Greifswald) gemäß:

a) Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) http://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Foerderungen/340 

sowie gesondert in den Hauptorten der kleinstädtisch geprägten Gemeinden (Eggesin, Jarmen, Strasburg, Torgelow, Gemeinde Ostseebad Heringsdorf und Loitz) gemäß:

b) Förderrichtlinie zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien (LEFO-RL M-V). https://www.lfi-mv.de/foerderungen/nachhaltige-laendliche-entwicklung-devastierte-flaechen-und-deponien/index.html 

Um Förderchancen und gegebenenfalls auch Förderleistungen zu verbessen, ist es somit von besonderer Bedeutung, dass Vorhaben und Projekte wesentliche Beiträge zur Zielerreichung des ILEKs in einem oder mehreren Handlungsfeldern leisten.

Die Schwerpunkte dazu sind in den ILEK-Kapiteln 5 und 6 dargestellt.

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https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19