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Flüchtlinge willkommen ...

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Leistungen nach dem SGB II – Hartz4

Um die Integration der Flüchtlinge in den heimischen Arbeitsmarkt zu erleichtern, findet eine enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter statt.

Das SGB II ist das Regelsystem der Grundsicherung, in dem im Normalfall bedürftige, erwerbsfähige Personen abgesichert sind. Allerdings bestehen für Ausländer mehrere Spezialvoraussetzungen und Ausschlusskriterien, auf die im folgenden eingegangen werden soll:

Als Voraussetzungen bestehen für Ausländer:

  1. Der gewöhnliche und rechtmäßige Aufenthalt (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB II)

  2. die ausländerrechtliche Erwerbsfähigkeit (§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. § 8 Abs. 2 SGB II)

Für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes besteht dagegen kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.

Weitere Auskünfte können das Jobcenter Vorpommern-Greifswald Nord oder Süd erteilen.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19