Wahl des Kreistages 2024: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Kreiswahlleiter rufen zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages am 9. Juni 2024 auf.
Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) sind Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen sowie Einzelbewerber dazu aufgefordert, ihre Vorschläge möglichst frühzeitig einzureichen.
Einreichungsfrist und -ort
Die Frist für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge endet am 26. März 2024 um 16:00 Uhr. Die Vorschläge sind beim Kreiswahlleiter Kommunalwahl in der Kreisverwaltung in Anklam, Demminer Straße 71-74, 17389 Anklam, Wahlbüro (Keller) einzureichen. Es wird empfohlen, die Vorschläge so frühzeitig einzureichen, dass eventuelle Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
Wer ist einreichungsberechtigt?
Kreiswahlvorschläge können von politischen Parteien, Wählergruppen und einzelnen Personen, die sich selbst als Bewerber vorschlagen, eingereicht werden. Die Verbindung von Wahlvorschlägen ist unzulässig.
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge müssen den Bestimmungen des § 16 LKWG M-V entsprechen und sind nach dem Muster der Anlage 4 Formblätter der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) einzureichen. Sie müssen u.a. den Namen der Partei oder Wählergruppe, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Unterschrift der zuständigen Vertretungsberechtigten enthalten. Zwei Vertrauenspersonen sind auf jedem Wahlvorschlag zu benennen.
Hinweis zur Unvereinbarkeit von Amt und Mandat
Bedienstete des Landkreises dürfen nicht Mitglied des Kreistages sein, soweit sie mit dem verwaltungsmäßigen Vollzug von Rechtsvorschriften oder mit der Vorbereitung oder Umsetzung von Entscheidungen des Landkreises befasst sind, oder gegenüber anderen Bediensteten des Landkreises Befugnisse des Dienstvorgesetzten wahrnehmen, soweit sie diese Funktion nicht ehrenamtlich ausüben.
Hinweise für Unionsbürger
Unionsbürger (Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nicht Deutsche sind), die bei Kommunalwahlen kandidieren wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Unionsbürger sind für Kommunalwahlen nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Anzahl der zu wählenden Vertreter
Der Kreistag des Landkreises Vorpommern-Greifswald wird aus 69 Mitgliedern bestehen, entsprechend der Einwohnerzahl von über 175.000. Die Höchstzahl der auf einen Wahlvorschlag zu benennenden Bewerber liegt bei 10 Personen je Wahlbereich.
Wahlbereiche
Das Wahlgebiet gliedert sich in elf Wahlbereiche, deren Abgrenzung durch den Kreistag am 27. November 2023 festgelegt wurde.
Die Öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist unter Wahlen / LK Vorpommern-Greifswald (kreis-vg.de)einsehbar. Amtliche Formblätter können bei der Kreiswahlleitung angefordert werden und sind unter www.laiv-mv.de/Wahlen/Formulare/ veröffentlicht.