Neue bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger für Gemeinden im Raum Boldekow, Rothemühl, Ferdinandshof
Gemeinden im Raum Boldekow, Rothemühl und Ferdinandshof haben ab heute neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Die bisher dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zugewiesen Gebiete gehören ab sofort (02.05.2023) zu bestehenden Kehrbezirken des Landkreises Vorpommern-Greifswald.
Grund dafür ist, dass die Tätigkeiten als bevollmächtigte/-r Bezirksschornsteinfeger/-in für die betreffenden Kehrbezirke MSE-26 und MSE-28 mehrfach erfolglos ausgeschrieben und deshalb seit längerem nur vertretend durch benachbarte Bezirksschornsteinfeger betreut wurden. Das heißt, die Gemeinden, die zum Landkreis Vorpommern-Greifswald gehören, werden ab sofort auch von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern unseres Landkreises verwaltet.
Die Kehrbuchdaten der einzelnen Liegenschaften werden an die bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger des Landkreises Vorpommern-Greifswald in elektronsicher Form übergeben. Bei überfälligen Schornsteinfegerarbeiten setzt sich der neu zugewiesene bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit den jeweiligen Eigentümern in Verbindung.
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Entsprechende Informationen sowie die betroffenen Gemeinden sowie Kontaktdaten der jeweiligen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger sind in der Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises zu finden: https://www.kreis-vg.de/media/custom/3079_6320_1.PDF?1682664057