LSG 108 Lesesteinwälle bei Sanitz
Lage: Südlich von Sanitz
Größe: 21 ha
Unterschutzstellung: Beschluss vom 25.05.1978 zur Ausweisung als Flächennaturdenkmal, Verordnung vom 19.01.1996 über das Landschaftsschutzgebiet
Schutzzweck: Erhaltung der Lesesteinwälle als Lebensraum insbesondere für Farne, Moose und Flechten sowie als landschaftsprägende Flurabgrenzung; Erhaltung des wertvollen Strauch- und Baumbestandes und des angrenzenden Dauergrünlandes.
Beschreibung: Die Lesesteinwälle bestehen aus mehreren, 100 bis 200 m langen und durchschnittlich 0,80 bis 1,10 m hohen und an der Basis ca. 1,30 m breiten Abschnitten. Sie sind nach der Gründung des Kolonistendorfes Sanitz, die im Jahr 1764 erfolgte, entstanden und stellen ein besonderes kulturhistorisches Erbe und eine der wertvollsten Flurabgrenzungen dieser Art im Landkreis Vorpommern-Greifswald dar.
Öffentliche Nutzung: Ein Feldweg vom südwestlichen Rand des Dorfes Alt Sanitz führt in das Gebiet.