Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Naturschutz

Seiteninhalt

NSG 193 Gorinsee

NSG 193 Gorinsee
NSG 193 Gorinsee

Lage: Nordwestlich von Glashütte am südöstli­chen Rand der Ueckermünder Heide

Größe: 249 ha

Gemeinden: Hintersee, Glashütte

Unterschutzstellung: 19.09.1990

Schutzzweck: Erhalt eines verlandenden Wald­sees mit ausgedehnten Erlenbruchwäldern im Randbereich.

 

 

 

 

 

Beschreibung: Die ursprüngliche Größe des Sees betrug 57 ha. Nach der Entwässerung der Niedermoore der unteren Randow und folgen­den Grundwasserabsenkungen entwickelte sich ein großes entwässertes Verlandungsmoor mit einem Restsee, ausgedehnten Röhrichtbestän­den, naturnahen Erlen-Eschen-Wäldern und Feuchtwiesen. Ursprünglich war der See ein mesotroph-subneutraler bis kalkhaltiger Durch­strömungssee. In mehreren Verlandungsphasen im 19. und 20. Jahrhundert verlor er an Grö­ße, bis im Jahr 2005 noch eine kleine offene Wasserfläche von ca. 30 m² vorhanden war. Mittlerweile ist diese ebenfalls verschwunden. Die waldfreien Flächen betragen etwa 10 ha. An mesotroph-sauren Standorten kommen als Vegetationsform Spitzmoos- und Zungenhah­nenfuß-Großseggenriede vor, hier wachsen unter anderem Teichschachtelhalm und Rispenseggen. An eutropheren Standorten der Schwingrasen­decken herrschen Zungenhahnenfuß-Großseg­genriede mit Sumpf-Reitgras, Teich-Binse und Nickendem Zweizahn vor. Im Bruchwald finden sich Sumpffarn-Grauweiden-Gebüsche, Walzen-seggen-Erlen-Wald, Frauenfarn-Erlen-Wald und Kreuzdorn-Moorbirken-Wald. Im Gebiet brüten mehrere Kranichpaare, es gibt eine stabile Moor­froschpopulation (RL 3). Die im Randbereich des Schutzgebietes liegenden Wiesenflächen werden extensiv genutzt.

Das Gebiet soll in seiner Störungsarmut und Un­zerschnittenheit erhalten und weiterentwickelt werden. Um den Wasserstand im Gebiet zu sta­bilisieren und das Verlandungsmoor mit seinen Vegetationsformen zu erhalten, ist der Verschluss von Entwässerungsgräben erforderlich.Teile des Gebietes wurden an die Deutsche Bundesstif­tung Umwelt Naturerbe GmbH übetragen.

Öffentliche Nutzung: Die Waldwege können begangen werden. Der ehemalige Seebereich ist nicht begehbar.