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12.12.2023

Landkreis bestellt zwei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger

Der Landkreis bestellt zum März beziehungsweise April 2024 zwei bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Diesen wurde heute in Anklam ihre Bestellungsurkunde überreicht. 

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Für den Kehrbezirk VG-27, zu dem die Gemeinden Loitz und Sassen-Trantow, die Gemeinde Tutow sowie Ortsteile der Gemeinden Demmin, Kletzin und Siedenbrünzow (Landkreis Mecklenburgische-Seenplatte) zählen, ist ab dem 01.03.2024 weiterhin Schornsteinfegermeister Guido Schmidt zuständig. Guido Schmidt ist bereits seit dem 01.03.2017 bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk. Die Bestellung erfolgt generell für die Dauer von sieben Jahren, sodass eine neue Ausschreibung für den 01.03.2024 erforderlich wurde. Guido Schmidt hatte sich erneut erfolgreich beworben und darf somit für weitere sieben weitere Jahre den Bezirk VG-27 verwalten. Gegenbewerber gab es nicht. 

Des Weiteren wurde zum 01.04.2024 eine Ausschreibung für den Kehrbezirk VG-15 notwendig. Der Bezirk umfasst unter anderem den westlichen Bereich Anklams, die Gemeinden Leopoldshagen und Bargischow sowie Ortsteile der Gemeinden Neu Kosenow und Bugewitz. Einzelbewerber war Paul Martin Jacht. Er ist bereits seit dem 01.04.2017 bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Bezirk VG-15. 

Die Aufgaben eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin umfassen die Durchführung der Feuerstättenschau, den Erlass bzw. Änderung des Feuerstättenbescheides, das Führen des Kehrbuchs und die Durchführung von Bauabnahmen nach Landesrecht. Für die hoheitlichen Tätigkeiten gelten einheitliche Gebühren, die in der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), sowie der Reinigungs-, Überprüfungs- und Gebührenerhebungsverordnung (RÜGVO M-V) festgelegt sind.

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