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29.11.2023

Afrikanische Schweinepest: Landkreis weist auf aktuelle Regelungen zur Vorbeugung hin

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Jagdsaison sowie des Ausbruchsgeschehens der Afrikanischen Schweinepest auf polnischer Seite weist der Landkreis auf die aktuell geltende Rechtslage hin.

ASP
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Hinzuweisen ist darauf, dass im Landkreis nach wie vor kein Fall eines Ausbruches der Afrikanischen Schweinepest bekannt ist. Bereits 2021 hatte der Landkreis zum Schutz vor der Ausbreitung eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. In dieser heißt es:

Jagdausübungsberechtigte haben zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur Erkennung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im gesamten Landkreis Vorpommern-Greifswald für alle entnommenen Proben Probenbegleitscheine auszufüllen, die die folgenden Angaben enthalten müssen:

  • Nummer der Wildmarke bzw. des Wildursprungsscheins
  • geografisches Gebiet, in dem das Tier verendet aufgefunden bzw. erlegt wurde, einschließlich der Rechts-Hochwerte
  • Datum, an dem das Tier verendet aufgefunden bzw. erlegt wurde
  • Person, die das Tier verendet aufgefunden oder erlegt hat
  • Alter und Geschlecht des Wildschweins
  • falls erlegt: Symptome vor dem Erlegen,
  • falls verendet aufgefunden: Zustand des Tierkörpers, ergänzt um das Ergebnis der pathologisch-anatomischen Untersuchung des Tierkörpers durch den Amtstierarzt oder amtlich beauftragten Tierarzt

Im Sinne eines möglichst effektiven Monitorings ist es insbesondere wichtig, dass das geografische Gebiet (umfasst die Angaben zum Fund-/bzw. Erlegungsort mit PLZ und Ort (ggf. Gemarkung/Hegering)) in dem ein Tier verendet aufgefunden bzw. erlegt wurde, inklusive der Rechts-Hochwerte genau dokumentiert wird. Unter Rechts-Hochwerten sind die Georeferenzdaten bzw. Koordinaten zu verstehen. Eine Ermittlung der Koordinaten kann beispielsweise über Google Maps, über eine Kompass-App oder auch über einen Hunde-GPS-Tracker erfolgen. Sollte der Jagdausübungsberechtigte keinen Handy-Empfang am Erlegungsort haben, können die genauen Daten auch später (aber vor Abgabe der Probe) ergänzt werden.

„Wir sind den Jägerinnen und Jägern im Landkreis für ihr Engagement sehr dankbar. Mit der Ausübung der Jagd leisten sie einen wichtigen Beitrag um eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest in unserem Landkreis zu verhindern. Ein Eintrag dieser Tierseuche hätte erhebliche Auswirkungen auf die Jagdausübung und die Landwirtschaft“, so Landrat Michael Sack. „Der Landkreis und die Jägerschaft haben daher ein gemeinsames Interesse daran, dass Vorpommern-Greifswald frei von der ASP bleibt.“ 

Im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und in den Trichinenuntersuchungsstellen in Pasewalk und Anklam liegt ein Merkblatt vor, auf welchem sich eine detaillierte Beschreibung zum Ausfüllen des Probenbegleitscheines und zur Ermittlung der GPS-Koordinaten befindet. Diese wurden bereits an die Jäger ausgegeben, die bisher keine Rechts-Hochwerte auf den Begleitscheinen angegeben haben.

Unter diesem Link sind Probenbegleitscheine auch online abrufbar. Natürlich sind Blutröhrchen und Probenbegleitscheine an den Standorten des Veterinäramtes in Greifswald, Anklam und Pasewalk weiterhin erhältlich und können dort auch zusammen mit den Trichinenproben unkompliziert abgegeben werden. Auf auslaufsichere Verpackungen und eindeutige Zuordnung der einzelnen Proben ist zu achten.

Bei Rückfragen stehen die Kolleginnen und Kollegen des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes den Jagdausübungsberechtigten unter der Telefonnummer 03834 8760 3801 oder per E-Mail unter veterinaeramt@kreis-vg.de gern zur Verfügung.

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