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Landkreis Vorpommern-Greifswald

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Landkreis plant Biosicherheitskontrollen in kleinen Hausschweine-Haltungen

Im Zuge der Tierseuchenvorsorge plant das Veterinäramt des Landkreises Vorpommern-Greifswald, ab sofort auch Kleinsthaltungen für Hausschweine, von denen es im Kreis rund 400 Stück gibt, auf Biosicherheit zu kontrollieren. Regelkontrollen finden normalerweise nur in gewerbsmäßigen und somit größeren Tierhaltungen statt. Diese erfüllen durchweg Mindeststandards und darüber.

Lücken der Seuchenvorsorge schließen – Praktische Handreichung für Halter

...bitte, nicht schon wieder den Spruch mit der Steckdose © Uschi Dreiucker / PIXELIO
...bitte, nicht schon wieder den Spruch mit der Steckdose © Uschi Dreiucker / PIXELIO

Da die Gefährdungslage durch die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in den Nachbarländern stetig steigt, sind jetzt jedoch unbedingt Lücken der Seuchenvorsorge auch in Kleinsthaltungen zu schließen. Hierbei geht es grundsätzlich darum, dass Biosicherheitsmaßnahmen strikt befolgt werden, um den Eintrag des Erregers in einen Hausschweinebestand zu verhindern.

»Die Kontrollen sind mitnichten als Schikane der Halter zu verstehen, sondern vielmehr als praktische Handreichung zu Vorsorgemaßnahmen. So muss das Verbot, Speiseabfälle an Hausschweine zu verfüttern, unbedingt eingehalten werden, da das Virus auf diesem Wege am wahrscheinlichsten übertragen werden kann«, sagte Amtstierarzt Dr. Holger Vogel. Des Weiteren seien indirekte Kontakte und direkte Kontakte zum Schwarzwild (Wildschweine) auszuschließen.

Zu indirekten Kontakten gehört die Verwendung von Stroh und Feldfutter, zu dem möglicherweise auch potenziell infiziertes Schwarzwild Zugang hat. Unbefugter und unkontrollierter Personenzutritt in die Ställe birgt gleichfalls eine unnötige Gefahr der Einschleppung. Halter von Hausschweinen, die zur Jagd gehen oder viel in der Natur unterwegs sind, tun außerdem gut daran, vor dem Betreten ihrer Stallungen Kleidung und Schuhwerk zu wechseln. Direkte Kontakte zwischen Haus- und Wildschweinen sind unbedingt zu verhindern.

Da die Afrikanische Schweinepest eine anzeigepflichtige Tierseuche ist, so Amtstierarzt Vogel, sind alle Tierhalter verpflichtet, sämtliche Beobachtungen von unerklärlichen, fieberhaften Erkrankungs- und/oder Todesfällen bei Hausschweinen umgehend zu melden.
Hierbei hilft ein selbst gemachter Tierseuchenalarmplan an zentraler, sichtbarer Stelle mit den Telefonnummern des Hoftierarztes und des Veterinäramtes des Landkreises (03834 8760-3801). Das kann eine ausgedruckte Telefonliste oder auch ein handgeschriebener Zettel sein, welcher eine rasche Meldung des potenziellen Erkrankungsfalles erleichtert.

»Die schnelle Erkennung und Tilgung eines Erstausbruch im Hausschweinebestand ist dann der zweite mögliche Schritt, den es aber tunlichst durch die Einhaltung der geschilderten Biosicherheitsmaßnahmen zu vermeiden gilt«, betonte Vogel.

https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19