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Katastrophenschutz

Zuständige Behörde:

Dezernat I
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk

Ansprechpartner

32.3 SG Brand- und Katastrophenschutz/Feuerwehrtechnische Zentrale
SB Katastrophenschutz
Fritzower Damm 2 A
17506 Gützkow
Telefon:  03834 8760-2813
Fax:  03834 8760-92813
E-Mail:  steffen.freisleben@kreis-vg.de
Raum:  207
32.4 SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung
SB Jagdbehörde
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-2815
Fax:  03834 8760-92815
E-Mail:  simone.hagemann@kreis-vg.de
Raum:  210
32.3 SG Brand- und Katastrophenschutz/Feuerwehrtechnische Zentrale
Teamleiterin Zivil- und Katastrophenschutz
Fritzower Damm 2 A
17506 Gützkow
Telefon:  03834 8760-2816
Fax:  03834 8760-92816
E-Mail:  anja.krueger-Lehmann@kreis-vg.de
Raum:  208

Volltext

Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf.

Die Aufgaben des Katastrophenschutzes werden vom Landkreis Vorpommern-Greifswald als untere Katastrophenschutzbehörde in einem integrierten Hilfeleistungssystem wahrgenommen. In diesem Zusammenhang sind Maßnahmen zur

  • Vorbereitung der Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen (vorbeugender Katastrophenschutz) und
  • zur Abwehr sowie Beseitigung der Folgen von Großschadensereignissen und Katastrophen (abwehrender Katastrophenschutz) zu treffen.

Im vorbeugenden Katastrophenschutz ist es wesentliche Aufgabe, die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen zur Gewährleistung einer wirksame Katastrophenabwehr zu treffen. Hierzu hat der Landkreis ein Katastrophenschutzlager und einen Verwaltungsstab eingerichtet. Weiterhin werden Einheiten im Katastrophenschutz unterhalten und Katastrophenpläne aufgestellt, fortgeschrieben und im Rahmen von Übungen erprobt.

Ansprechpunkt

  • Ministerium für Inneres und Europa M-V (oberste Katastrophenschutzbehörde),
  • Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (obere Katastrophenschutzbehörde),
  • Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden (untere Katastrophenschutzbehörden)
https://www.kreis-vg.de/Bürgerservice/Dienstleistungen/Schülerbeförderung-V-G.php?object=tx,3079.2.1&ModID=10&FID=3079.48.1&NavID=3079.3&La=1&ort=2098.19