Jägerprüfung
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner
SGLin Jagd und Waffen
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
SB Untere Jagdbehörde
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Fax: 03834 8760-92904
E-Mail: toby.kroll@kreis-vg.de
Behördenpostfach beBPo: Demminer Straße 71 - 74, 1389 Anklam
Raum: 119
Beschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Greifswald ist als untere Jagdbehörde zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Jägerprüfung.
Personen, die die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. Die Jägerprüfung besteht aus der:
- Schießprüfung
- schriftlichen Prüfung
- mündlich-praktischen Prüfung
Der Termin der jeweiligen Jägerprüfung wird unter der Rubrik "Bekanntmachungen" des Landkreises Vorpommern-Greifswald (https://www.kreis-vg.de/Landkreis/Bekanntmachungen) bekanntgegeben.
Der Prüfling hat sich spätestens zwei Wochen vor Prüfungsbeginn bei der Prüfungsbehörde zur Prüfung anzumelden, wobei die Prüfungsbehörde Ausnahmen zulassen kann.
Gebühren
Die Prüfungsgebühr für die Teilnahme an der Jägerprüfung beträgt 280,00 EUR. Werden ein oder mehrere Prüfungsteile (Schießprüfung, schriftliche Prüfung oder mündlich-praktische Prüfung) wiederholt, so beläuft sich die Prüfungsgebühr je Prüfungsteil auf 95,00 EUR.
Benötigte Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung.
- Nachweis, dass der Prüfling mindestens 130 Ausbildungsstunden entsprechend dem gültigen Ausbildungsrahmenplan (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 JägerPVO M-V) eines in Mecklenburg-Vorpommern anerkannten und dort durchgeführten Ausbildungskurses bei der Landesjägerschaft oder bei einer privaten Jägerschule oder an einem mindestens einjährigen Ausbildungskurs bei einer Mentorin oder einem Mentor absolviert hat; das Ende der Ausbildung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
- Nachweis über die Ableistung von zwei Ausbildungsstunden je prüfungsrelevanter Schießdisziplin gemäß § 5 Abs. 3 JägerPVO M-V; die Stunden sind über die in 2. genannten Ausbildungsstunden hinaus abzuleisten.
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch.
- Für den Fall der Minderjährigkeit eines Prüflings die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.
- Nachweis, dass die Prüfungsgebühren entrichtet wurden.
Rechtgrundlagen
- Bundesjagdgesetz - BJagdG
zuletzt durch Artikel 291 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert - Landesjagdgesetz - LJagdG M-V
zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. April 2020 (GVOBl. M-V S. 183, 184) geändert - Jägerprüfungsverordnung - JägerPVO M-V
Verfügbare Formulare & Dokumente
Jagd | Zulassung zur Jägerprüfung
17.09.2018, Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Untere Jagdbehörde | Antrag ist ausfüllbar. (340 kB)