Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Was erledige ich wo?

Seiteninhalt

A B CD E F G H I J K L M N OP QR S T U V W XYZ Alle


 

Europäischer Feuerwaffenpass - Beantragung

Zuständige Behörde:

Dezernat I
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk

Ansprechpartner

32.4 SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung
SB Waffenrecht
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-2935
Fax:  03834 8760-92935
E-Mail:  ariane.neumann@kreis-vg.de
Raum:  029 | Haus 1
32.4 SG Öffentliche Sicherheit und Ordnung
SB Waffenrecht
Jahnstraße 1 - 4
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760 2903
E-Mail:  Alexander.Schuricke@kreis-vg.de
Fax:  03834 8760 92903
Raum:  117

Beschreibung

Verbringen von Waffen und Munition innerhalb der EU-Staaten.

In diesen und allen anderen Fällen, in denen Sie eine Waffe in oder durch einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Dieser wird Ihnen vom Ordnungsamt, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung erteilt, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Vorpommern-Greifswald haben.

In den Europäischen Feuerwaffenpass können nur Waffen eingetragen werden, für die Ihnen bereits eine Waffenbesitzkarte ausgestellt wurde. Er ist grundsätzlich 5, in bestimmten Fällen auch 7 Jahre gültig und kann zweimal um jeweils 5 Jahre verlängert werden. Bitte beachten Sie, dass in verschiedenen Staaten der EU vor der Einreise die Zustimmung der Behörden dieses Staates einzuholen und in den Feuerwaffenpass einzutragen ist.

Sie sollten sich daher rechtzeitig vor Antritt der Reise bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Auslandsvertretung des jeweiligen Staates (Botschaft oder Generalkonsulat) über die dort geltenden Vorschriften erkundigen.

Gebühren

  • Erstausstellung: 50,00 €
  • Änderung oder Verlängerung: 15,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
  • Jäger: gültiger Jagdschein/Waffenbesitzkarte
  • Sportschütze/Sammler: Waffenbesitzkarte
  • 1 Passfoto

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Waffengesetz
  • Kostenverordnung zum Waffengesetz

Verfügbare Formulare & Dokumente

Waffenrecht | Erteilung eines Europäischern Feuerwaffenpasses (ausfüllbar)
27.07.2016, Antrag des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Untere Ordnungsbehörde | Antrag ist ausfüllbar. (302 kB)