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Kataster und Vermessung

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Erstellung eines Lageplans auf der Grundlage der amtlichen Liegenschaftskarte

Zuständige Behörde:

Landkreis Vorpommern-Greifswald
Dezernat 3

Ansprechpartner

62.3 SG Vermessung
Sachgebietsleiter
Mühlenstraße 18 c
17389 Anklam
Telefon:  03834 8760-3402
Fax:  03834 8760-9099
E-Mail:  katastervermessung@kreis-vg.de
Raum:  216
62.6 SG Geodatenführung
AD-Koordinator/ Auskunft i. b. Fällen
An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk
Telefon:  03834 8760-3406
Fax:  03834 8760-9098
E-Mail:  Lika-pw@kreis-vg.de
Raum:  216 | Haus 2

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Beschreibung

Beim Lageplan handelt es sich um eine maßstäbliche Darstellung des geplanten Bauvorhabens. Er wird auf der Grundlage der Nachweise des Liegenschaftskatasters durch örtliche Vermessung erstellt. Durch den Lageplan erhält man bei einem Bauvorhaben Planungssicherheit und das Baugenehmigungsverfahren wird beschleunigt. Er enthält die für die Beurteilung des Bauvorhabens im Genehmigungsverfahren notwendigen Angaben. In Mecklenburg-Vorpommern ist der Lageplan zum Bauantrag unter bestimmten Voraussetzungen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Gefordert wird der Lageplan insbesondere in folgenden Fällen:

  • Gebäude sollen näher als 0,5 m an der Grundstücksgrenze errichtet werden,
  • Gebäude sollen so errichtet werden, dass eine ihrer Abstandsflächen bis weniger als 0,5 m an die Grundstücksgrenze heranreicht und
  • die Flurstücksgrenzen noch nicht festgestellt wurden.

Gebühren

  • Die Kosten für die erbrachten Leistungen und Auslagen werden nach Teil XIII (vermessungstechnische Leistungen) der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet.
  • zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Benötigte Unterlagen

  • Vermessungsauftrag (ingenieurtechnische Vermessung)

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Verfahrensablauf

Auftragserteilung (am besten persönlich, ansonsten per E-Mail oder Post), Bereitstellung der Projektunterlagen durch den Auftraggeber oder den Architekten, Erstellung des Lageplans, Versendung des geplotteten Lageplanes in 5-facher Ausfertigung an den Architekten zur Mitzeichnung, Kostenbescheid

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