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Hygiene und Umweltmedizin

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Wasserhygiene

Reinwasserbehälter Wasserwerk Anklam © Landkreis Vorpommern-Greifswald
Reinwasserbehälter Wasserwerk Anklam © Landkreis Vorpommern-Greifswald

Sauberes Trinkwasser ist von unermesslichem Wert. Wasser ist nicht nur unser Lebensmittel Nummer Eins, sondern wesentlich mehr: Es ist schlechthin Voraussetzung allen Lebens. Trinkwasser soll aber nicht nur gesundheitsverträglich sein. Es sollte auch möglichst rein und naturbelassen, kühl und appetitlich aus Ihrer Leitung kommen.

Das Trinkwasser, welches Sie im Rahmen der öffentlichen Wasserversorgung von Ihrem Wasserversorger erhalten, wird regelmäßig untersucht. Neben den mikrobiologischen Untersuchungen gehören hierzu auch chemische, sensorische und physikalisch-chemische Parameter, sowie Pflanzenschutzmittel, Arzneimittel und Süßstoffe. Bei den mikrobiologischen Parametern zählen Escherichia coli und Enterokokken zu den Indikatorparametern für Verunreinigungen.

Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen richten sich nach der Abgabemenge des jeweiligen Wasserwerkes. Die Proben werden gleichmäßig im gesamten Verteilungsnetz (den versorgten Orten) und am Werksausgang des jeweiligen Wasserwerkes entnommen und durch ein zugelassenes Labor untersucht (Trinkwasseruntersuchungsstellen). 

Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung

Unsere Aufgaben

  • Beratung bei allen Fragen rund um das Trinkwasser
  • Bearbeitung von Beschwerden zur Wasserhygiene
  • Entnahme und Beurteilung von Wasserproben aus zentralen Wasserversorgungsanlagen, Eigen- und Einzelwasserversorgungsanlagen, Hausinstallationen und Schwimmbädern
  • Überwachung der Trinkwassergewinnungsanlagen, der Badegewässer, Schwimmbäder und Saunen, der Campingplätze, der Abwasserbeseitigungsanlagen sowie von Regen- und Brauchwasseranlagen
  • Erteilung von Installationsfreigaben bei Bauvorhaben (z. B. Trinkwasserleitungen, Hausinstallationen)
  • Beratung und Begutachtung bei Bauplanungen von Wassergewinnungs- und Verteilungsanlagen, Schwimmbädern, Saunen und Campingplätzen
  • Zusammenarbeit mit den zuständigen Wasserbehörden, den Trink- und Abwasserzweckverbänden des Kreises sowie den Städten und Gemeinden
  • Überwachung von kleineren Häfen im Landkreis Vorpommern-Greifswald:
    Hafen Anklam, Wasserwanderrastplatz Eggesin, Hafen Eggesin, Museumshafen Greifswald, Hafen Greifswald Wieck, Marina Yachtzentrum Greifswald, Hafen Karnin, Hafen Karlshagen, Marina Kröslin, Naturhafen Krummin, Marina Loitz, Marina Lubmin, Hafen Mönkebude, Yachthafen Peenemünde, Hafen Peenemünde, Hafen Rieth, Hafen Stagnieß, Yachthafen Ueckermünde, Stadthafen Ueckermünde, Hafen Lagunenstadt Ueckermünde, Yachthafen Köhnscher Kanal Ueckermünde, Hafen Usedom, Stadthafen Wolgast, Museumshafen Wolgast, Hafen Ueckermünde Zerum, Hafen Zinnowitz

    Überwachung bedeutet unter anderem, dass überprüft wird, ob der/die Hafenbetreiber/-in der Trinkwasserinstallationen seinen Untersuchungspflichten nach der Trinkwasserverordnung nachkommt. Eine Überwachung der Trinkwasserqualität in den kleineren Häfen erfolgt überall dort, wo Trinkwasser an die Öffentlichkeit (zum Beispiel an Charterboote) abgegeben wird. Vorort erfolgt in der Regel eine Überprüfung, ob noch weitere hygienische Mängel vorliegen (zum Beispiel in Sanitäranlagen). Dort können bei Vorliegen der Voraussetzungen weitere Trinkwasseruntersuchungen auf Legionellen erfolgen.

Überwachung von Trinkwasser

Im Landkreis Vorpommern-Greifswald erfolgt die Überwachung und Kontrolle des Trinkwassers (Entnahme und Beurteilung von Wasserproben) durch das Gesundheitsamt. 

Überwacht und kontrolliert werden: 

  • die vorhandenen Wasserwerke
  • das öffentliche Versorgungsnetz 
  • die Hausinstallationen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit entnommen wird, wie zum Beispiel in Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen oder Gaststätten
  • Eigenwasserversorgungsanlagen, deren Nutzer/-innen nicht an die zentrale Trinkwasserversorgung angeschlossen sind
      • Dezentrale kleine Wasserwerke
        Hierunter fallen alle Trinkwasserversorgungsanlagen, die weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser am Tag abgeben. Beispiele hierfür sind Gruppenversorgungsanlagen, Ferienwohnungen und vermietete Wohnungen.

      • Kleinanlagen zur Eigenversorgung (Hausbrunnen)
        Hierunter fallen alle privat genutzten Trinkwasserversorgungsanlagen. Die genutzte Trinkwassermenge ist auf 10 Kubikmeter pro Tag begrenzt. Beispiele hierfür sind Privathäuser ohne Vermietung an Dritte.

Wasserwerke im Landkreis

WW = Wasserwerk
ZWAB = Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung


Anklam
(Anzahl: 25)
  • Zweckverband Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
    Insel Usedom
    (WW Ahlbeck Jägersberg, WW Bansin Adlerhorst, WW Garz,
    WW Karlshagen, WW Usedom, WW Zinnowitz, WW Zempin, WW Krummin)
  • Peenestromwasser GmbH
    (WW Hohendorf, Wasserwerk Lassan)
  • Gesellschaft für Kommunale Umweltdienste mbH
    Ostmecklenburg-Vorpommern (GKU mbH)

    (WW Anklam, WW Boldekow, WW Ducherow, WW Groß Polzin,
    WW Iven, WW Löwitz, WW Medow, WW Pinnow, WW Ramitzow,
    WW Sarnow, WW Spantekow, WW Wahlendow)
  • GKU mbH Demmin
    (WW Bentzin, WW Daberkow)
  • EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen
    (WW Lodmannshagen)
Greifswald
(Anzahl: 6)
  • ZWAB Boddenküste
    (WW Dersekow, WW Levenhagen)
  • Stadtwerke Greifswald GmbH
    (WW Hohenmühl, WW Groß Schönwald, WW Gützkow)
  • Stadtwerke Loitz GmbH
    (WW Loitz)
Pasewalk
(Anzahl: 21)
  • Stadtwerke Pasewalk GmbH
    (WW Pasewalk, WW Schmarsow)
  • Stadtwerke Torgelow GmbH
    (WW Torgelow)
  • Trink- und Abwasserzweckverband Uecker-Randow Süd-Ost
    (WW Fahrenwalde, WW Gellin, WW Grambow, WW Koblentz,
    WW Linken, WW Papendorf, WW Storkow, WW Löcknitz)
  • Wasser und Abwasserverband Ueckermünde
    (WW Eggesin, WW Altwarp, WW Rieth, WW Leopoldshagen,
    WW Mühlenhof, WW Stallberg, WW Lübs)
  • Zweckverband Wasser Ver- und Abwasserentsorgung Strasburg
    (WW Blumenhagen, WW Strasburg, WW Gehren)   

Eigenwasserversorgungsanlagen (Brunnen)

Hierunter fallen alle privat genutzten Brunnen, deren Eigentümer nicht zentral angeschlossen sind und aus denen pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser entnommen werden.
Zur Untersuchung des Trinkwassers aus Hausbrunnen finden Sie Informationen in der Broschüre "Gesundes Trinkwasser aus eigenen Brunnen und Quellen". Die Untersuchung bietet keine Gewähr dafür, dass das Wasser dauerhaft einwandfrei ist. Brunnenbesitzer sollten daher bei Auffälligkeiten in der Umgebung ihres Brunnens (wie z.B. Dungplatten, Altlasten oder Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen) zusätzliche Untersuchungen nach Absprache mit dem Gesundheitsamt durchführen.
Bestimmt werden jährlich mikrobiologische sowie chemische Parameter, in Abstimmung auch Pflanzenschutzmittel. Bei den chemischen Untersuchungen gibt es immer wieder Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat, welches meist durch Dung bzw. Gülle und Stickstoffdünger in den Boden gelangt und insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder eine Gesundheitsgefahr darstellt.
Um eine mikrobiologische Verunreinigung Ihres Trinkwassers zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen folgende Punkte gemäß der DIN 2001 Teil 1 (01-2019) „Trinkwasserversorgung aus Kleinanlagen - Teil 1: Ortsfeste Anlagen“ zu beachten:

  • Festmistplatten, Güllebehälter, Abortgruben, Schmutzwasserkanäle und Abfalllagerplätze sollen einen Abstand von mindestens 25 m zum Brunnen haben. Das Gefälle darf nicht von diesen Bauwerken zum Brunnen hin verlaufen. Verlagern Sie gegebenenfalls die Festmistplatte, den Güllebehälter oder die Abortgrube.
  • Ihr Überlauf- und Entleerungsanschluss aus der Wasserversorgungsanlage muss in wasserdichten Rohren oder Rinnen mit ausreichendem Gefälle verlegt sein. Die Ableitung muss mindestens 10 m entfernt vom Brunnen erfolgen. Das Eindringen von Kleingetier muss verhindert werden.

Für die Herstellung der Bohrung, den Ausbau und der Sanierung Ihres Brunnens dürfen nur Fachfirmen mit Qualifikation nach beauftragt werden.

Legionellen

Legionellen sind Bakterien, die über Wasser als Aerosol inhalativ (z. B. beim Duschen) aufgenommen werden und je nach individueller Abwehrlage zu einer Lungenentzündung (Legionärskrankheit) oder anderen grippeartigen Erkrankungen (Pontiac-Fieber) führen können.
Die normale orale Aufnahme als Trinkwasser muss bei Vorhandensein von Legionellen nicht eingeschränkt werden, so dass es zur Nahrungszubereitung verwendet werden kann. Allerdings muss eine Aspiration durch Verschlucken vermieden werden.
Alle Wasserversorgungsanlagen der Trinkwasser-Installation oder mobile Versorgungsanlagen, die über eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung verfügen (mehr als 400 Liter Speichervolumen oder mehr als drei Liter Rohrleitungsvolumen zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle), sind sofern sie gewerblich oder öffentlich betrieben werden, auf Legionellen untersuchen zu lassen. In der Wasserversorgungsanlage müssen sich Duschen oder andere Einrichtungen befinden, in denen es zu einer Vernebelung des Trinkwassers kommt.

Wird dem Betreiber bekannt, dass der technische Maßnahmenwert für Legionella spec. überschritten ist, hat er unverzüglich bestimmte Pflichten zu erfüllen:
 Informationspflicht gegenüber dem Gesundheitsamt laut Trinkwasserverordnung
(§51 Abs.1)
• Meldepflicht bei erreichen oder überschreiten des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
• Information über veranlasste Maßnahmen

 Untersuchungen zur Klärung der Ursachen mit Ortsbesichtigung sowie
Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

 schriftliche Risikoabschätzung unter Beachtung der Empfehlung des
Umweltbundesamtes

 Mitteilung an den Verbraucher
• Information über den Untersuchungsbefund und eventuelle Verwendungseinschränkung


Weitergehende Informationen können Sie unter den folgenden Links erhalten:
 Systemische Untersuchungen von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen - Empfehlung des Umweltbundesamtes
 Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen - Empfehlung des Umweltbundesamtes